Zwei Strafverteidiger in Berlin, eine Rechtsanwaltskanzlei.
Wir sind auf das Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisiert und verteidigen in Berlin und bundesweit.
Ein Strafverfahren kann weitreichende Folgen haben. Wir beraten und verteidigen Sie von dem ersten Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens – frühzeitig, persönlich und mit der gebotenen Diskretion. In geeigneten Fällen übernehmen wir auch die Vertretung in der Strafvollstreckung.
Die Beratung erfolgt auf Deutsch, Polnisch und Englisch.
Ein Rechtsgebiet, unser Fokus
Unsere Tätigkeit konzentriert sich auf das Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Eine frühzeitige Einordnung der Situation ist häufig entscheidend. Sie schafft die Grundlage dafür, Möglichkeiten und Risiken realistisch einzuschätzen – und zu erkennen, was sinnvoll ist und was besser unterbleibt. Je früher wir tätig werden und Akteneinsicht erhalten, desto besser lassen sich die vorhandenen Handlungsspielräume nutzen.
Wirtschaftsstrafrecht
Ein strafrechtlicher Vorwurf im beruflichen oder unternehmerischen Umfeld kann weitreichende Folgen haben. Ermittlungen wegen Betruges, Untreue, Insolvenzstraftaten, Korruption, Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder anderer wirtschaftsstrafrechtlicher Vorwürfe können neben der persönlichen Freiheit auch die berufliche Stellung oder ein Unternehmen und damit die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit und Existenz betreffen.
Nicht selten sind damit bereits im Ermittlungsverfahren einschneidende Maßnahmen verbunden – etwa die Durchsuchung von Privat- oder Geschäftsräumen oder der Erlass eines Vermögensarrests. Umso wichtiger ist es, die Situation frühzeitig einzuordnen und die notwendigen Schritte mit Bedacht zu bestimmen.
Wir übernehmen wirtschaftsstrafrechtliche Mandate auf Grundlage unserer Spezialisierung und prüfen dabei auch, ob das Verfahren zu unserem Tätigkeitsbereich und unseren besonderen Erfahrungen passt. In Fällen, in denen eine weitergehende Spezialisierung sinnvoll ist, arbeiten wir mit ausgewählten Kollegen zusammen.
Im Wirtschaftsstrafrecht kommt es daher besonders auf eine frühzeitige Kenntnis der Ermittlungsakten, eine klare Einschätzung der tatsächlichen und rechtlichen Situation und einen kontrollierten Umgang mit den Ermittlungsbehörden an.
Medizinstrafrecht
Ein strafrechtlicher Vorwurf kann für Ärztinnen und Ärzte, Angehörige anderer Heilberufe und medizinische Einrichtungen weitreichende, mitunter existenzielle Folgen haben. Im Raum stehen etwa Vorwürfe wegen eines Behandlungsfehlers, fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung, des Abrechnungsbetruges, Verstöße gegen das Arzneimittel- oder Betäubungsmittelrecht sowie andere berufsspezifische Straftatbestände.
Dabei geht es häufig nicht allein um die strafrechtliche Verantwortlichkeit. Neben das Strafverfahren können berufsrechtliche, approbationsrechtliche, zivilrechtliche und wirtschaftliche Folgen treten. Bereits Ermittlungsmaßnahmen wie eine Durchsuchung oder die Beschlagnahme von Patientenunterlagen können für die betroffene Person oder Einrichtung erhebliche Auswirkungen haben.
Medizinische Sachverhalte erfordern deshalb eine sorgfältige Verbindung von medizinischem Verständnis und strafrechtlicher Bewertung. Entscheidend ist, den konkreten Behandlungsablauf, die medizinischen Standards und die strafrechtlich relevanten Fragen frühzeitig zusammenzuführen.
Wir verteidigen im Medizinstrafrecht mit besonderem Augenmerk auf die tatsächlichen und medizinischen Grundlagen des Tatvorwurfs, die strafrechtliche Bewertung und die möglichen Folgen des Verfahrens.
Betäubungsmittelstrafrecht
Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittel- oder Arzneimittelgesetz sind häufig mit erheblichen Eingriffen in die persönliche Freiheit verbunden. Nicht selten beginnen sie mit einer Durchsuchung, Beschlagnahme oder Festnahme.
Nach einer Durchsuchung, Beschlagnahme oder Festnahme gilt es zunächst, Ruhe zu bewahren und die eigenen Rechte zu wahren. Hierzu gehört, zu Beginn von seinem Recht zu Schweigen Gebrauch zu machen. Welche weiteren Schritte sinnvoll sind, hängt von den konkreten Umständen des Verfahrens ab.
Die Tatvorwürfe reichen vom Besitz und Erwerb über die Abgabe und den Handel bis hin zu komplexeren Verfahren wegen größerer Mengen, gewerbsmäßigen Handels oder des Zusammenwirkens mehrerer Beteiligter. Auch der Umgang mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln kann strafrechtlich relevant sein.
Je nach Vorwurf können neben der strafrechtlichen Verfolgung weitere Folgen hinzutreten – etwa für die Fahrerlaubnis, eine berufliche Tätigkeit oder eine bestehende Erlaubnis zum Umgang mit Betäubungs- oder Arzneimitteln.
Wir beraten und verteidigen in Betäubungsmittel- und Arzneimittelstrafverfahren mit Blick auf die Besonderheiten des jeweiligen Tatvorwurfs und die persönlichen und beruflichen Folgen des Verfahrens.
Sexualstrafrecht
Vorwürfe im Sexualstrafrecht können erhebliche persönliche und berufliche Folgen haben. Bereits ein Ermittlungsverfahren kann das private und berufliche Umfeld nachhaltig beeinträchtigen.
Nicht selten stehen sich unterschiedliche Schilderungen eines Geschehens gegenüber. Dann kommt es entscheidend darauf an, welche Angaben gemacht wurden, welche weiteren Beweismittel vorhanden sind und wie diese einzuordnen sind.
Die Vorwürfe können unter anderem sexuellen Missbrauch, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung, den Besitz oder die Verbreitung kinder- und jugendpornographischer Inhalte sowie andere Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung betreffen.
Wir verteidigen in sexualstrafrechtlichen Verfahren mit der gebotenen Diskretion und ohne vorschnelle Festlegungen. Grundlage der Verteidigung ist eine sorgfältige Prüfung des Tatvorwurfs, der Aussage- und Beweislage und der konkreten Verfahrenssituation.
Gerade in solchen Verfahren ist ein besonnener Umgang mit den Ermittlungsbehörden von besonderer Bedeutung.
Eine frühzeitige und aktive Verteidigung eröffnet häufig Möglichkeiten, auf den weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens Einfluss zu nehmen und eine Anklage zu vermeiden. Je nach Tatvorwurf und Beweislage kann das Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren eingestellt werden, ohne dass es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt.
Jugendstrafrecht
Ein Strafverfahren kann für Jugendliche und Heranwachsende eine Situation schaffen, die sie selbst und ihre Familien erheblich belastet. Zugleich gelten im Jugendstrafrecht andere Maßstäbe als im Erwachsenenstrafrecht.
Für die strafrechtliche Beurteilung sind nicht allein die konkrete Tat und ihre Folgen maßgeblich. Auch Alter, persönliche Entwicklung, Lebensumstände und die individuelle Situation des Betroffenen spielen eine wesentliche Rolle. Bei Heranwachsenden stellt sich zudem die Frage, ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist.
Wir verteidigen Jugendliche und Heranwachsende persönlich, engagiert und auf Augenhöhe. Gerade bei jungen Menschen ist uns eine vertrauensvolle und verbindliche Kommunikation wichtig.
Neben dem Tatvorwurf berücksichtigen wir die persönliche Entwicklung und die konkreten Lebensumstände des Betroffenen. Ein Strafverfahren kann gerade bei jungen Menschen Auswirkungen haben, die den weiteren Lebensweg beeinflussen. Unser Ziel ist es, negative Folgen so weit wie möglich zu vermeiden.
Eine frühzeitige Verteidigung kann dazu beitragen, die Besonderheiten des Einzelfalls sichtbar zu machen und unnötige Auswirkungen auf Ausbildung, Schule, Beruf und persönliche Entwicklung zu vermeiden. Je nach Tatvorwurf und Verfahrenssituation bestehen zudem Möglichkeiten, ein Verfahren ohne eine Verurteilung zu beenden.
Allgemeines Strafrecht
Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren beginnt oft unvermittelt – mit einer Vorladung, einer Durchsuchung oder einer Festnahme.
Ob der Vorwurf Beleidigung, Körperverletzung, Diebstahl, Raub, Sachbeschädigung, ein Verkehrsdelikt oder eine andere Straftat betrifft: Entscheidend ist zunächst, was den Ermittlungsbehörden tatsächlich bekannt ist und worauf sich der Tatverdacht stützt.
Eine Vorladung muss nicht bedeuten, dass man sich zur Sache äußern sollte. Wir prüfen die Situation, nehmen Einsicht in die Ermittlungsakte und entwickeln die weitere Verteidigung auf dieser Grundlage.
Wer Ihre Akte kennt
Wir sind eine kleine Kanzlei und wollen das bleiben. Wer uns beauftragt, wird von uns verteidigt, nicht von wechselnden Kolleginnen und Kollegen.

Klaudia Dawidowicz
Klaudia Dawidowicz ist seit Februar 2016 als Rechtsanwältin zugelassen und hat 2020 ihre eigene Kanzlei gegründet.
Sie hat an der Humboldt-Universität zu Berlin mit dem Schwerpunkt Deutsche und Internationale Strafrechtspflege studiert und ihr Referendariat im Bezirk des Kammergerichts absolviert, mit Stationen in der Abteilung für Organisierte Kriminalität bei der Staatsanwaltschaft, in der Justizvollzugsanstalt Tegel sowie bei einem renommierten Strafverteidiger in Berlin.
Vor der Selbstständigkeit war sie Strafverteidigerin in der Kanzlei Galen Rechtsanwälte, die ihren Schwerpunkt im Wirtschaftsstrafrecht hat.
Seit 2019 gehört sie dem Vorstand der Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen an, außerdem ist sie Vorstandsvorsitzende des Vereins Freie Hilfe Berlin.
Medizinstrafrecht,
Sexualstrafrecht
Deutsch, Polnisch, Englisch
Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen, Deutsche Strafverteidiger e. V., Berliner Anwaltsverein, Deutscher Anwaltverein, European Criminal Bar Association
Christoph Stoll
Christoph Stoll ist seit Dezember 2014 als Rechtsanwalt zugelassen und hat sogleich seine eigene Kanzlei eröffnet.
Er hat in Potsdam, Paris und Berlin studiert und sein Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Braunschweig absolviert, mit Stationen bei der Staatsanwaltschaft, in der Polizeiverwaltung und bei Strafverteidigern in Göttingen und Berlin.
Seither ist er ausschließlich im Strafrecht tätig, wobei er seinen Schwerpunkt im Betäubungsmittelstrafrecht hat.
Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht,
Allgemeines Strafrecht
Deutsch, Englisch
Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen,
Berliner Anwaltsverein, Deutscher Anwaltverein

Von zwei Kanzleien zu einer Sozietät

Wir sind Strafverteidiger in Berlin: Klaudia Dawidowicz und Christoph Stoll. Die Sozietät Strafrechtskontor Dawidowicz & Stoll besteht seit 2025.
Bereits seit 2020 haben wir in einer Bürogemeinschaft eng und vertrauensvoll zusammengearbeitet. Aus zahlreichen gemeinsam geführten Verfahren kannten wir die Arbeitsweise und den Verteidigungsansatz des jeweils anderen. Wir haben uns zusammengeschlossen, weil wir uns in unseren strafrechtlichen Schwerpunkten und unseren individuellen Verteidigungsstilen gut ergänzen.
Dabei ist uns die persönliche Betreuung unserer Mandantinnen und Mandanten wichtig. Wir sind eine kleine Kanzlei und wollen das bleiben. Unsere Mandate führen wir selbst und begleiten unsere Mandantinnen und Mandanten persönlich – vom ersten Kontakt mit den Ermittlungsbehörden bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens. In geeigneten Fällen übernehmen wir auch die Vertretung in der Strafvollstreckung.
Unser Büro liegt in der Konstanzer Straße in Berlin-Wilmersdorf.
So arbeiten wir als Strafverteidiger
Früh tätig werden.
Eine frühzeitige Verteidigung kann entscheidend sein. Wir zeigen Ihre Verteidigung an, beantragen Akteneinsicht und verschaffen uns zunächst ein Bild davon, was den Ermittlungsbehörden tatsächlich bekannt ist. Erst auf dieser Grundlage entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen, ob und was zu sagen ist.
Sie entscheiden.
Wir erklären Ihnen, was sich aus der Akte ergibt, welche Möglichkeiten bestehen und welche Konsequenzen damit verbunden sein können. Wir geben Ihnen eine klare Einschätzung – die Entscheidung treffen Sie.
Persönlich erreichbar.
Wir führen unsere Mandate selbst. Sie wissen, wer Ihren Fall bearbeitet, und können sich mit Ihren Fragen unmittelbar an uns wenden. Wir halten Sie über den Fortgang des Verfahrens auf dem Laufenden und sagen Ihnen, wann Sie mit einer Rückmeldung rechnen können.
Keine Versprechen.
Der Ausgang eines Strafverfahrens lässt sich seriös nicht versprechen. Was wir versprechen können, ist eine sorgfältige und engagierte Verteidigung.
Drei Schritte bis zur Verteidigung
Der erste Schritt ist ein Telefonat. Schildern Sie kurz, worum es geht, und wir sagen Ihnen, ob und wie schnell etwas zu tun ist.
Kontaktaufnahme
Der erste Schritt ist ein Telefonat. Schildern Sie kurz, worum es geht, und wir sagen Ihnen, ob und wie schnell etwas zu tun ist, mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben und ob wir das Mandat übernehmen können.
Akteneinsicht
Kommt ein Mandat zustande, zeigen wir Ihre Verteidigung bei den
Ermittlungsbehörden an, beantragen Akteneinsicht und besprechen das weitere Vorgehen mit Ihnen, sobald wir die Akte kennen.
Kosten
Sie richten sich nach dem jeweiligen Verfahren und dem damit verbundenen Aufwand. Möglich sind die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ebenso wie eine Vergütungsvereinbarung, etwa als Stunden- oder Pauschalhonorar.
Über die Vergütung sprechen wir zu Beginn des Mandats. Welche Form im Einzelfall sinnvoll ist, besprechen wir persönlich.
Pflichtverteidigungen übernehmen wir in geeigneten Fällen. Auch dort gilt für uns: Wer sich gegen einen schwerwiegenden strafrechtlichen Vorwurf verteidigen muss, soll eine angemessene Verteidigung erhalten.
Über die Verteidigung hinaus
Unsere Arbeit endet nicht mit dem einzelnen Mandat. Strafrecht verändert sich durch Rechtsprechung, wissenschaftliche Diskussion und die tägliche Praxis der Strafverteidigung. Sich damit auseinanderzusetzen, gehört für uns zu unserem beruflichen Selbstverständnis.
Klaudia Dawidowicz veröffentlicht regelmäßig in juristischen Fachzeitschriften und kommentiert für die Vereinigung Deutsche Strafverteidiger aktuelle Entscheidungen aus der Praxis.
Sie bildet seit vielen Jahren regelmäßig Ärztinnen und Ärzte der Ärztekammer Berlin juristisch fort und hatte lange Zeit einen Lehrauftrag für Strafverfahrensrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin inne.
Darüber hinaus engagiert sie sich für die Belange der Strafverteidigung und in der Straffälligenhilfe. Als Vorstandsmitglied der Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen setzt sie sich für die Interessen der Berliner Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger ein. Seit vielen Jahren ist sie ehrenamtlich in der Straffälligenhilfe tätig und Vorsitzende des Vorstands der Freien Hilfe Berlin.
2023 wurde sie im Anwaltsblatt porträtiert.
Deutsche Strafverteidiger, Dezember 2025 · BGH 3 StR 11/25
Deutsche Strafverteidiger, Juni 2025 · VG München M 10 E 25.3465
Deutsche Strafverteidiger, Februar 2024 · BGH 3 StR 160/22
Deutsche Strafverteidiger, September 2023 · OLG Brandenburg 2 OLG 53 Ss 80/22
Deutsche Strafverteidiger, Februar 2023 · BGH 3 StR 80/22
StV 2021, 51 · KG (3) 161 Ss 142/18
NStZ 2019, 146 · BGH 1 StR 331/17
BeckRS 2014, 17701 · BGH 4 StR 163/14
BeckRS 2014, 13802 · BGH 5 StR 60/14
NZWiSt 6/2014, VI
FAQs
Was Anrufende am häufigsten wissen wollen, bevor sie ein Mandat erteilen.
Was kostet ein Strafverteidiger?
Die anwaltliche Vergütung in Strafsachen orientiert sich am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In der praktischen Zusammenarbeit vereinbaren wir jedoch üblicherweise ein gesondertes Honorar – wahlweise als Pauschale oder auf Stundenbasis –, da die gesetzlichen Gebühren den Aufwand in einem Strafverfahren oft nur unzureichend abbilden. Welche Form der Vergütung im Einzelfall angemessen ist, besprechen wir im Erstgespräch. In geeigneten Fällen ist auch eine Tätigkeit als Pflichtverteidiger möglich.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?
Ob Ihre Rechtsschutzversicherung eintritt, hängt vom Vorwurf und Ihrem Tarif ab. Was dafür zu prüfen ist, sagen wir Ihnen im Erstgespräch.
Ab wann sollte ich einen Verteidiger einschalten?
Sobald Kenntnis von einem Verfahren besteht, empfiehlt sich die Einschaltung eines Verteidigers – unabhängig davon, in welchem Stadium sich die Sache befindet. Die Einflussmöglichkeiten sind umso größer, je früher man tätig wird, etwa bei der Frage, ob und wie gegenüber Ermittlungsbehörden Stellung genommen wird. Sie sollten aktiv werden, bevor die entscheidenden Weichen gestellt sind.
Muss ich einer polizeilichen Vorladung Folge leisten?
Nein. Als Beschuldigter besteht keine Pflicht, einer polizeilichen Vorladung nachzukommen – das gilt nur für Ladungen durch Staatsanwaltschaft oder Gericht. Eine unvorbereitete Aussage bei der Polizei ist keine gute Idee: Das Schweigerecht gilt von Anfang an und sollte genutzt werden. Bevor Sie auf die Vorladung reagieren, sprechen Sie mit einem Verteidiger.
Was passiert im ersten Gespräch?
Sie schildern uns kurz, worum es geht. Wir sagen Ihnen, was jetzt zu tun und was besser zu lassen ist, was es kosten würde und ob wir das Mandat übernehmen können. Alles, was Sie uns sagen, unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht, auch wenn es am Ende nicht zu einem Mandat kommt.
Durchsuchung. Was tun?
Ruhe bewahren und den Anweisungen der Beamten folgen; von Widerstand ist abzusehen. Falls vorhanden, kann der Durchsuchungsbeschluss gezeigt werden. Zentral ist die Nutzung des Schweigerechts – Angaben zur Sache oder auch beiläufige Bemerkungen sollten unterbleiben. Wir stehen in dieser Situation kurzfristig zur Verfügung und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Verteidigen Sie auch auf Polnisch oder Englisch?
Ja. Klaudia Dawidowicz verteidigt auf Deutsch, Polnisch und Englisch, Christoph Stoll auf Deutsch und Englisch.
Das gilt für das Gespräch in der Kanzlei genauso wie für die Begleitung bei Vernehmungen und für die Vertretung in der Hauptverhandlung. Einen Dolmetscher brauchen Sie dafür nicht.
Rufen Sie uns an
Rufen Sie uns an. Am Telefon lässt sich unkompliziert klären, wofür eine E-Mail mehrere Anläufe braucht.
Wenn Sie gerade nicht sprechen können, hinterlassen Sie uns Ihre Nummer und wir melden uns zurück.
Strafrechtskontor Dawidowicz & Stoll
Konstanzer Straße 10, 10707 Berlin
info@strafrechtskontor.de
Bitte schildern Sie über dieses Formular keine Einzelheiten zu Ihrem Verfahren. Nennen Sie uns nur Ihren Namen, Ihre Telefonnummer und in einem Satz, worum es geht. Alles Weitere besprechen wir am Telefon.